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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Record of processing activities

Viele kleine und mittlere Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten werden beim Eintritt in den europäischen Markt mit der DSGVO konfrontiert. Dabei stellt sich oft die Frage, welche konkreten Anforderungen erfüllt werden müssen, um die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern rechtssicher verarbeiten zu dürfen. Wie kann ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten korrekt erstellt werden und worauf ist besonders zu achten? Wer trägt die Verantwortung für die Einhaltung, wie funktioniert die Dokumentation und welche Risiken entstehen bei Nichteinhaltung? In diesem Artikel finden Sie praxisnahe Fallbeispiele und klare Antworten, die Ihnen helfen, Ihr Unternehmen sicher und effektiv zu organisieren. Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragte erhalten wertvolles Wissen und Orientierung zu einer der wichtigsten Pflichten der DSGVO.

DSGVO für ukrainische Unternehmen im Überblick

Viele Unternehmen aus der Ukraine möchten Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten und müssen dabei die Bestimmungen der DSGVO einhalten. Das zentrale Problem entsteht, sobald personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden – beispielsweise in Onlineshops oder bei App-Diensten. Die Frage, ob und wie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geführt werden muss, ist dabei entscheidend. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, ganz gleich ob von Kunden, Interessenten oder Mitarbeitenden, verlangt die DSGVO eine umfassende Dokumentation. Vielen Unternehmen fehlt jedoch das notwendige Fachwissen für die Umsetzung. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe erkennen den bürokratischen Aufwand oft erst, wenn erste Anfragen von Behörden oder Kunden eintreffen. Unvollständige Dokumentation kann dann schnell zu rechtlichen und finanziellen Risiken führen. Der richtige Umgang mit der DSGVO ist daher eine der wichtigsten Grundlagen für nachhaltiges Wachstum auf dem EU-Markt.

Datenschutz und Verzeichnis rechtskonform umsetzen

Nach Art. 30 DSGVO ist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für fast alle Unternehmen verpflichtend – auch für ukrainische Firmen ohne Niederlassung in der EU, sofern sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Die Anforderungen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald eine regelmäßige Datenverarbeitung erfolgt. Nur gelegentliche Verarbeitungen ohne relevantes Risiko für die Rechte der Betroffenen sind ausgenommen. Die wichtigsten Hintergründe:

  • Ziel: Transparenz: Behörden und Betroffene müssen nachvollziehen können, welche Daten verarbeitet werden und warum.
  • Inhalt des Verzeichnisses: Verarbeitungszwecke, Kategorien der Daten und Betroffenen, Empfänger, Speicherfristen, technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz.
  • Verantwortung: Geschäftsführer bzw. Unternehmer tragen die Verantwortung – das Verzeichnis kann selbst erstellt, von einem Anwalt oder über ein Datenschutz-Tool erarbeitet werden.
  • Kontrollen: Datenschutzbehörden fordern das Verzeichnis regelmäßig im Rahmen von Prüfungen an. – **Sanktionen**: Verstöße werden streng geahndet – Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Das Verzeichnis dient nicht nur dem Selbstschutz, sondern erleichtert auch interne Abläufe und stärkt das Vertrauen von Kunden sowie Geschäftspartnern entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Bußgelder vermeiden durch richtige Dokumentation

Um hohe Geldstrafen und rechtliche Risiken im Umgang mit den strengen DSGVO-Vorschriften zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten strukturiert und professionell aufzubauen. Praxisnahe Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung:

  1. Selbstständige Erstellung mit Mustervorlagen: Viele Datenschutzbehörden stellen Vorlagen bereit, die individuell angepasst werden können. Damit lässt sich einfach nachvollziehen, welche Daten verarbeitet werden und wie. Wichtig: regelmäßig aktualisieren, sobald sich Datenflüsse oder Partner ändern.
  2. Einsatz von Datenschutz-Tools: Es gibt verschiedene digitale Lösungen, die speziell für die Einhaltung der DSGVO entwickelt wurden und Schritt für Schritt durch die Erstellung und Pflege des Verzeichnisses führen. Sie helfen, Fehler und Lücken zu vermeiden.
  3. Zusammenarbeit mit Datenschutzberatern oder Anwälten: Bei komplexeren Datenverarbeitungen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, auf spezialisierte Experten zurückzugreifen. Sie prüfen vorhandene Dokumente, passen das Verzeichnis an das Geschäftsmodell an und erhöhen die Rechtssicherheit im EU-Markt.

Praxisbeispiel

Ein ukrainischer Onlineshop verkauft Waren an Kunden in mehreren EU-Ländern. Zunächst führte das Unternehmen kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und wurde nach einer Kundenanfrage von der Datenschutzbehörde hierzu aufgefordert. Mit Hilfe eines Datenschutz-Tools wurde die Dokumentation innerhalb kurzer Zeit erstellt, alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und das Risiko von Bußgeldern deutlich reduziert.

Wichtige Tipps im Umgang

  • Überprüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob sich Ihre Datenprozesse verändert haben.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit personenbezogenen Daten und den Vorgaben der DSGVO.
  • Dokumentieren Sie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nachvollziehbar.

Die systematische Erstellung und kontinuierliche Pflege des Verzeichnisses ist ein zentrales Element, um Datenschutz sicherzustellen und Bußgelder zu vermeiden.

Fazit

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist für ukrainische Unternehmen auf dem EU-Markt ein wesentlicher Bestandteil, um die Anforderungen der DSGVO rechtssicher zu erfüllen. Wer personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, sollte auf eine transparente und vollständige Dokumentation achten, um Strafen und Beschwerden von Behörden zu vermeiden. Vor allem praxisgerechte Tools, fachliche Beratung oder die Nutzung von Vorlagen schaffen Sicherheit im komplexen Umfeld des Datenschutzrechts. Überprüfen Sie jetzt Ihre Prozesse und legen Sie eine solide Grundlage für nachhaltigen Markterfolg in der EU – wir unterstützen Sie gerne persönlich auf dem Weg zu vollumfänglicher DSGVO-Compliance.

Ein Verarbeitungsverzeichnis ist eine strukturierte Dokumentation aller Prozesse in einem Unternehmen, bei denen personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, angepasst oder weitergegeben werden. Es bildet die zentrale Grundlage für die Einhaltung der DSGVO und macht transparent, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden, wer dafür verantwortlich ist, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht und welche technischen und organisatorischen Maßnahmen den Datenschutz sicherstellen. Das Verzeichnis ist jederzeit auf Anfrage der Datenschutzbehörden vorzulegen.

Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, sind nach der DSGVO zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen in der EU ansässig ist oder nicht, sofern eine Ausrichtung der Angebote auf den EU-Markt erfolgt. Ausnahmen bestehen nur für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, sofern die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt, keine besonderen Risiken bestehen und keine sensiblen Daten betroffen sind.

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss mindestens folgende Informationen enthalten: Name und Kontaktdaten des Unternehmens und gegebenenfalls des EU-Vertreters, Zwecke der Datenverarbeitung, Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten und betroffenen Personen, etwaige Empfänger, Übermittlungen in Drittstaaten, geplante Speicherfristen sowie eine Beschreibung der eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz. Die Angaben müssen jederzeit nachvollziehbar und aktuell sein.

Verantwortlich für das Verarbeitungsverzeichnis ist der jeweilige Unternehmer, Geschäftsführer oder die nach außen vertretungsberechtigte Person des Unternehmens. Bei Nicht-EU-Unternehmen ohne Niederlassung in der EU übernimmt oft der bestellte EU-Vertreter unterstützende Funktionen, die rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Unternehmen selbst. Es ist ratsam, die Verantwortung klar intern zuzuweisen und den Prozess regelmäßig zu kontrollieren.

Das Fehlen oder eine unvollständige Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gilt als schwerer Verstoß gegen die DSGVO. Es können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Darüber hinaus gefährdet eine mangelhafte Dokumentation das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden und kann zu weiteren aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen.

Das Verarbeitungsverzeichnis lässt sich in wenigen Schritten erstellen: Erfassen Sie zunächst alle Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten im Unternehmen. Dokumentieren Sie dann für jeden Vorgang Zweck, Datenkategorien, betroffene Personen, Empfänger, Speicherfristen und die technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die DSGVO verlangt eine regelmäßige Aktualisierung. Die Erstellung kann manuell, mithilfe spezialisierter Datenschutz-Tools oder unter Einbindung eines Datenschutzexperten erfolgen.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Dazu zählen unter anderem Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, aber auch Standortdaten, Online-Kennungen sowie besondere Kategorien wie Gesundheitsdaten. Sobald ein Bezug zu einer Person besteht – direkt oder indirekt –, fallen die Daten unter den Schutz der DSGVO und müssen entsprechend gesichert und dokumentiert werden.

Ausnahmen von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses bestehen für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, sofern die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt, keine besonderen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bestehen und keine sensiblen oder strafrechtlich relevanten Daten verarbeitet werden. Werden regelmäßig Daten verarbeitet oder bestehen besondere Risiken, entfällt die Ausnahme und ein Verzeichnis ist dennoch zwingend zu führen.

Ein transparent geführtes Verarbeitungsverzeichnis stärkt das Vertrauen von Partnern und Kunden, indem es die Einhaltung der DSGVO und den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten nachweist. Unternehmen, die offen über ihre Datenschutzmaßnahmen kommunizieren, können dies gezielt für ein positives Image einsetzen und sich vom Wettbewerb abheben. Damit wird Datenschutz zum klaren, glaubwürdigen Bestandteil der Unternehmenskommunikation.

Im Rahmen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten sind alle Maßnahmen zu dokumentieren, die den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen. Dazu zählen Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Datensicherung, Protokollierungen, Schulungen für Mitarbeitende, Authentifizierungsverfahren und organisatorische Richtlinien. Die Dokumentation muss beschreiben, wie Risiken minimiert und die Anforderungen der DSGVO praktisch umgesetzt werden. Auch Notfall- und Wiederherstellungsverfahren sollten enthalten sein.