📞 Call Support
+49 123 456789
✉️ Email Support
info@firma.de

Als ukrainisches Unternehmen, das Dienstleistungen oder Waren in der Europäischen Union (EU) anbietet oder personenbezogene Daten von Personen aus der EU verarbeitet, gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für Sie. Besonders relevant: Die Bestellung eines EU-Vertreters nach Art. 27 DSGVO – eine Pflicht, sobald Ihr Unternehmen keine Niederlassung in der EU hat. Erfahren Sie, wie Sie als Non-EU-Unternehmen mit einem professionellen EU-Vertreter Compliance sicherstellen und das Vertrauen Ihrer europäischen Partner gewinnen.

Was ist ein EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO?

Der EU-Vertreter ist Ihre offizielle Anlaufstelle innerhalb der Europäischen Union in Datenschutzfragen. Er vertritt ukrainische Unternehmen, die kein Büro oder Tochterunternehmen innerhalb der EU besitzen, aber Waren oder Dienstleistungen im EU-Raum anbieten oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

**Gesetzliche Grundlage:**  

Art. 27 DSGVO verpflichtet Nicht-EU-Unternehmen zur Benennung eines Vertreters, wenn sie personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten. Typische Beispiele sind IT-Dienstleister, E-Commerce-Shops, Outsourcing-Agenturen oder SaaS-Anbieter aus der Ukraine.

Wann braucht Ihr Unternehmen einen EU-Vertreter?

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist:

– Sie haben keinen Sitz oder keine Niederlassung in der EU.

– Sie bieten Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU an (z.B. über Online-Shops, Apps oder Plattformen).

– Sie beobachten oder analysieren das Verhalten von EU-Bürgern (z.B. durch Tracking, Webanalyse oder gezieltes Marketing).

**Hinweis:**  

Auch kleinere Unternehmen und Start-ups aus der Ukraine sind oft von dieser Pflicht betroffen!

Aufgaben und Vorteile eines EU-Vertreters

Ein EU-Vertreter übernimmt wichtige Funktionen für Ihr Unternehmen:

– **Kommunikation mit Aufsichtsbehörden:** Der Vertreter ist erster Ansprechpartner bei Anfragen und Prüfungen.

– **Anlaufstelle für Betroffene:** EU-Bürger können sich direkt an den Vertreter wenden, um Auskunft oder Löschung ihrer Daten zu verlangen.

– **Bereithaltung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten:** Der Vertreter verwaltet die relevanten Dokumentationen gegenüber Behörden.

– **Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO-Compliance:** Professionelle Beratung hilft Bußgelder zu vermeiden und Prozesse rechtskonform zu gestalten.

**Ihr Vorteil:**  

Mit einer DSGVO Vertretung zeigen Sie Ihren europäischen Partnern, dass Ihnen Datenschutz und Compliance wichtig sind – das schafft Vertrauen und Wettbewerbsvorteile.

So läuft die Zusammenarbeit ab

1. **Erstgespräch:** Klären Sie, ob Ihr Unternehmen zur Bestellung eines EU-Vertreters verpflichtet ist.

2. **Vertragsabschluss:** Legen Sie gemeinsam Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Informationsflüsse fest.

3. **Kommunikation:** Der EU-Vertreter wird auf Ihrer Webseite und in Ihrer Datenschutzerklärung genannt.

4. **Laufende Betreuung:** Sie erhalten Unterstützung bei Anfragen, Audits sowie beim Aufbau und der Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten.

Weitere Informationen finden Sie im [Glossar](#) oder auf unseren Seiten zu [Datenschutzbeauftragten](#).

## FAQ zum EU-Vertreter für ukrainische Unternehmen

**Muss jedes ukrainische IT-Unternehmen einen EU-Vertreter bestellen?**  

Nur wenn Sie personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten oder dort Leistungen anbieten.

**Was passiert, wenn kein Vertreter bestellt wird?**  

Es drohen hohe Bußgelder sowie Vertrauensverlust bei europäischen Kunden und Partnern.

**Gilt die Pflicht auch bei gelegentlicher Geschäftstätigkeit in der EU?**  

Ja, bereits einmalige oder sporadische Angebote können ausreichen.

**Wie schnell muss ein EU-Vertreter benannt werden?**  

Unverzüglich, sobald Sie unter die Vorgaben der DSGVO fallen.

**Ist der EU-Vertreter das gleiche wie ein Datenschutzbeauftragter?**  

Nein, ein EU-Vertreter ist eine andere Rolle als der Datenschutzbeauftragte (Data Protection Officer).

Weitere Antworten finden Sie in unserem erweiterten [FAQ-Bereich](#).

## Kontakt & Beratung  

Sichern Sie die Einhaltung der DSGVO für Ihr Unternehmen!  

**Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren:**  

[Mehr erfahren](#kontakt)  

[Weitere Infos im Glossar](#glossar)  

[Jetzt anrufen: +49 123 4567890](tel:+491234567890)  

[Weitere Beiträge zum Datenschutz](#datenschutz-artikel)  

[Offizielle Infos der EU-Kommission](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_en)