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Privacy By Design

Privacy By Design

Privacy by Design bedeutet, dass Datenschutz und Datensparsamkeit nicht erst am Ende eines Entwicklungsprozesses hinzugefügt werden, sondern von der ersten Idee an integraler Bestandteil von Produkt-, Service- und Geschäftsprozess‑Design sind. Es geht darum, technologische und organisatorische Maßnahmen so zu planen, dass personenbezogene Daten von vornherein geschützt, unnötige Erhebungen vermieden und mögliche Risiken für betroffene Personen minimiert werden. In der Praxis heißt das: Datenschutz ist kein „Add‑on“, sondern Leitprinzip jeder Entscheidung.

Rechtlicher Hintergrund und Relevanz für Unternehmen aus der Ukraine

Die rechtliche Grundlage findet sich in Art. 25 DSGVO, der „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ fordert. Für ukrainische Anbieter ist das besonders wichtig, weil die DSGVO auf Unternehmen Anwendung finden kann, die Leistungen in der EU anbieten oder das Verhalten von Personen in der EU beobachten. Wer also Software nach Europa bringt — sei es ein SaaS‑Produkt, eine mobile App oder Telemetrie‑Dienste — sollte Privacy by Design von Anfang an einplanen, um regulatorische Risiken zu senken und Vertrauen bei EU‑Kunden zu schaffen.

Wie lässt sich Privacy by Design konkret umsetzen?

Privacy by Design zeigt sich nicht in einer einzelnen Maßnahme, sondern in einer Reihe miteinander verzahnter Entscheidungen während des gesamten Produktlebenszyklus. Bereits in der Konzept‑ und Anforderungsphase sollten Datenschutzanforderungen als zwingende User Stories verankert werden: Welche Daten braucht die Funktion wirklich? Welche Alternativen zur Identifikation gibt es? Bei der Architekturplanung sind Data‑Flow‑Maps hilfreich, um zu verstehen, wo personenbezogene Daten entstehen, wie sie fließen und wo Schutzmaßnahmen nötig sind. Technisch gehören Pseudonymisierung, starke Verschlüsselung (im Transit und im Ruhezustand), strikte Zugriffskontrollen mit dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe und sogenanntes Privacy‑aware Logging zum Standard. Im Entwicklungsprozess sollten Privacy‑ und Security‑Tests in CI/CD‑Pipelines integriert und Privacy‑Threat‑Modeling regelmäßig durchgeführt werden.

Wichtig ist auch die Auswahl von Drittanbietern: Bibliotheken, Cloud‑Provider oder Sub‑Processor müssen geprüft werden; Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und Nachweise über deren Sicherheitsniveau gehören zur Dokumentation. Letztlich verlangt die DSGVO Nachvollziehbarkeit — dokumentieren Sie Design‑Entscheidungen, Risikoabschätzungen und eingesetzte technische Maßnahmen, damit Sie gegenüber Aufsichtsbehörden und Kunden Rechenschaft ablegen können.

Konkrete Beispiele für Entwickler und Produktverantwortliche

Statt bei der Registrierung eines Nutzers standardmäßig volle Adress- und Profildaten zu verlangen, sollte das Minimum (z. B. E‑Mail, Sprache, Land) genügen; zusätzliche Angaben nur bei klarem Bedarf und mit Erklärung. Telemetrie‑Daten können bereits vor der Aggregation pseudonymisiert werden; detaillierte Nutzerdaten sollten nur mit informierter Einwilligung erhoben werden. Beim Logging ist es häufig ausreichend, anonyme Session‑IDs und Fehlerkategorien zu speichern statt vollständiger Nutzerprofile. Für datenintensive Features (z. B. Personalisierung) empfiehlt sich ein zweistufiges Design: Basisfunktionalität ohne personenbezogene Daten, erweiterte Funktionen optional nach Opt‑in.

Dokumentation und Nachweisführung

Privacy by Design lässt sich nur nachweisen, wenn es dokumentiert ist. Nutzen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art. 30 DSGVO, legen Sie Entscheidungen zur Datenminimierung und Schutzmaßnahmen schriftlich fest und halten Sie DPIAs (Datenschutz‑Folgenabschätzungen) dort bereit, wo Verarbeitungsvorgänge ein hohes Risiko bergen. Diese Unterlagen erleichtern Audits, Vertriebs‑ und Partnergespräche sowie den Umgang mit Datenschutzbehörden.
Warum frühe Integration wirtschaftlich sinnvoll ist

Fehler im Design später zu beheben ist oft teuer — sowohl finanziell als auch im Hinblick auf Reputationsrisiken. Privacy by Design reduziert das Risiko von Datenschutzverletzungen, vereinfacht Compliance‑Prüfungen und ist ein positives Signal an europäische Geschäftspartner und Endkunden: Datenschutz wird ernstgenommen.

Fazit: Was Sie jetzt tun sollten

Beginnen Sie bei neuen Projekten mit einer Datenschutz‑Anforderungsanalyse, prüfen Sie bestehende Produkte auf Datenminimalismus, führen Sie DPIAs für risikoreiche Funktionen durch und schulen Sie Entwickler sowie Produktmanager in privacy‑orientiertem Design. Als EU‑Vertreter helfen wir Ihnen bei Audits, DPIAs, AVV‑Prüfungen und bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.

Art. 25 verlangt eine kontextspezifische Umsetzung. Maßnahmen müssen angemessen sein zum Risiko der Verarbeitung — nicht jede Maßnahme ist für jedes Produkt erforderlich, aber der Datenschutzgedanke muss erkennbar sein.

Wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat (z. B. umfangreiche Profiling‑ oder Überwachungsdaten), ist eine DPIA durchzuführen.

Ja. Refactoring, ergänzende Schutzmaßnahmen und UI‑Änderungen sind möglich; besser ist jedoch, Datenschutz von Anfang an einzubauen.

Pseudonymisierung ist eine starke Schutzmaßnahme und erleichtert die Verarbeitung unter DSGVO, führt aber nicht zu „Nicht‑personenbezogenheit“. Vollständige Anonymisierung ist oft technisch und funktional nicht praktikabel.

Durch Anforderungsdokumente, Data‑Flow‑Maps, Design‑Entscheidungen, Testprotokolle, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und ggf. Ergebnisse von DPIAs.